Pflegebuchführung
Wir pflegen Ihre Daten
Seit einigen Jahren sind z.B. Altenheime, Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste und Einrichtungen für betreutes Wohnen unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich zur Buchführung und Kostenstellenrechung verpflichtet.
Wir helfen Ihnen mit unserer langjährigen fundierten Erfahrung in diesem komplexen Bereich. Wir kennen die maßgeblichen Sozialversicherungsgesetze und unterstützen Sie sicher und zuverlässig dabei, Ihren Betrieb dauerhaft wirtschaftlich zu führen.
Einrichten und laufende Abwicklung von:
- Buchführung
- Planrechungen
- Kostenstellenrechnung
- Unterstützung bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch die Sozialversicherungsträger